rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Bevölkerungsschutz und Rettung
  3. Rettungsdienst

Rettungsdienst

Ansprechpartner
Herr Silvio Stark

Telefon: 0375 81860-16
E-Mail: s.stark@drkzwickau.de Max-Pechstein-Str. 11
08056 Zwickau

Sie benötigen einen Krankentransport?

Bitte wählen Sie die Telefonnummer: 0375 19222.

Der DRK-Kreisverband Zwickau e.V. stellt zusammen mit dem Rettungszweckverband „Südwestsachsen“ die Notfallrettung in der Stadt Zwickau sowie der Stadt Lichtenstein sicher.

Mit der Berufsfeuerwehr Zwickau und dem Arbeiter-Samariter-Bund verbindet uns eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit.

In den zwei Rettungswachen des DRK-Kreisverbandes Zwickau e.V. sind rund um die Uhr Notfallsanitäter und Rettungssanitäter tätig, um bei medizinischen Notfällen sofort Hilfe leisten zu können.

Um den hohen Anforderungen der Notfallmedizin gerecht zu werden, stehen unseren Einsatzkräften im Rettungsdienst modernste Fahrzeuge sowie die neueste Medizintechnik zur Verfügung.

Rettungsdienst ist kein alltäglicher Job - er stellt hohe Einsatzbereitschaft und körperliche sowie geistige Anforderungen an die Frauen und Männer, die auf diesem Gebiet ihren Dienst leisten.   

Deshalb haben wir es uns als Lehrrettungswache zum Ziel gemacht, unsere Notfallsanitäter und Rettungssanitäter zukunftsorientiert auszubilden. Dies geschieht gemeinsam mit den Rettungsdienstschulen.

Starte deine Karriere jetzt - kontaktiere uns! Wir freuen uns auf Dich! 

Ansprechpartner
Herr Lars Meichsner

Sicherheitsbeauftragter Medizinprodukte

Telefon: 0375 81860-42
E-Mail: mpg-rwzwickau@drkzwickau.de

Max-Pechstein-Str. 11
08056 Zwickau

  • Rettungswache Lichtenstein

    Durchschnittlich jeder neunte Deutsche nimmt pro Jahr eine Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch.
    Weiterlesen

  • Rettungswache Zwickau

    Durchschnittlich jeder neunte Deutsche nimmt pro Jahr eine Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch.
    Weiterlesen

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte,
  • den Rettungsdienst und
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Der Rettungsdienst: 112

Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK. Foto: D. Möller / DRK e.V.
Der Rettungsdienst des DRK.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.

Berufsausbildung Notfallsanitäter

Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.